Tiefere Schwelle für Härtefallhilfe an Betriebe mit Spartenrechnung – 25% ab 4. Februar 2021
Der Regierungsrat des Kantons Bern senkt den notwendigen Prozentsatz des Umsatzes, den die von der Pandemie betroffenen Sparten innerhalb eines Unternehmen am Gesamtumsatz erwirtschaften, von 50 auf 25 Prozent. Dies ist eine Änderung in der Verordnung und tritt am 4.2.2021 in Kraft. Unternehmen mit mehreren Betrieben können ein Härtefallgesuch für einen Teil ihres Unternehmens («Sparte») […]