Einträge von Patrick Reuter

Entschädigung für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung

Wichtiger Grundsatz: Wer keinen Lohnausfall hat, hat auch keinen Anspruch auf die Entschädigung. Dass heisst, Sie erhalten nur auf dem nicht bezahlten Lohn eine Entschädigung von 80% Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sowie deren mitarbeitende Ehegatten resp. eingetragene Partner haben Anspruch auf die Entschädigung, wenn sie • ihren Betrieb aufgrund kantonaler […]

Härtefallhilfe für Berner Unternehmen – Was trifft für mich zu?

Wichtigste Anspruchsvoraussetzungen: Hauptsitz im Kanton Bern Unternehmensgründung vor dem 1. März 2020 Handelsregistereintrag Mindestumsatz von CHF 100 000 Lohnkosten fallen überwiegend in der Schweiz an Erforderliche Belege und Nachweise liegen vor (siehe Post vom 21.01.2021) Härtefall 1 Umsatzausfall von mehr als 40% während 12 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten Zum Härtefall 1 Härtefall 2 Behördliche Anordnung zur Betriebsschliessung von mind. […]

Härtefallhilfe-Gesuch – Welche Unterlagen müssen eingereicht werden? (Stand 21. Januar 2021)

Es müssen acht Dokumente eingereicht werden. Die beiden letzten werden erst in den nächsten Tagen vom Kanton online gestellt. Starten Sie schon heute mit den Vorbereitungen: Vollständige Geschäftsabschlüsse (Bilanz und Erfolgsrechnung) 2018 und 2019. Wenn ein Unternehmen als Geschäftsperiode nicht das Kalenderjahr hat, müssen die Zahlen auf ganze Kalenderjahre umgerechnet werden. Unternehmen, die erst nach […]

Härtefallhilfe für Unternehmen (Stand 18. Januar 2020)

Was ist Härtefallhilfe für Unternehmen? Unternehmen, die seit dem 1. November 2020 während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen wurden oder die im Zeitraum von Januar 2020 bis Juni 2021 während 12 aufeinanderfolgende Kalendermonaten einen Umsatzrückgang von mehr als 40% erleiden, werden vom Bund und Kanton finanziell unterstützt. Wie gehen Unternehmen vor, um finanzielle Unterstützung zu […]

Karenzfrist wird rückwirkend per 1. September 2020 und bis zum 31. März 2021 aufgehoben

Die Karenzfrist stellt einen Selbstbehalt im Sinne einer Schadensminderungspflicht für die Unternehmen während jedem Bezugsmonat von Kurzarbeit dar. Seit September 2020 galt eine Karenzfrist von einem Tag (minimale durch das Arbeitslosenversicherungsgesetz vorgesehene Frist). Um weitere Hürden zum Einsatz von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) abzubauen und die Liquidität von Unternehmen zu verbessern, wird rückwirkend ab 1. September 2020 […]