Tiefere Schwelle für Härtefallhilfe an Betriebe mit Spartenrechnung – 25% ab 4. Februar 2021

Der Regierungsrat des Kantons Bern senkt den notwendigen Prozentsatz des Umsatzes, den die von der Pandemie betroffenen Sparten innerhalb eines Unternehmen am Gesamtumsatz erwirtschaften, von 50 auf 25 Prozent.

Dies ist eine Änderung in der Verordnung und tritt am 4.2.2021 in Kraft.

Unternehmen mit mehreren Betrieben können ein Härtefallgesuch für einen Teil ihres Unternehmens («Sparte») einreichen können. Dies setzt aktuell voraus, dass die betroffene Sparte mehr als 50 Prozent zum Umsatz des Unternehmens beiträgt. Nun senkt der Regierungsrat den Prozentsatz von 50 auf 25 Prozent. Dank dieser Reduktion können neu auch Unternehmen unterstützt werden, die bisher die notwendigen Kriterien nicht erfüllt haben. Diese Verordnungsanpassung trägt dazu bei, das Überleben dieser Betriebe und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu sichern.

Link zur Pressemitteilung Kt. Bern

Die Anträge für Härtefall sind online (22. Januar 2021 ab 09:00)

Hier geht es zu den Antragsformularen:

Antrag Härtefall 1 (Umsatzeinbusse)

Antrag Härtefall 2 (Betriebsschliessung)

Antrag Härtefall 3 (kumulativ: «Umsatzeinbusse & Betriebsschliessung»)

Härtefallhilfe für Berner Unternehmen – Was trifft für mich zu?

Wichtigste Anspruchsvoraussetzungen:

  • Hauptsitz im Kanton Bern
  • Unternehmensgründung vor dem 1. März 2020
  • Handelsregistereintrag
  • Mindestumsatz von CHF 100 000
  • Lohnkosten fallen überwiegend in der Schweiz an
  • Erforderliche Belege und Nachweise liegen vor (siehe Post vom 21.01.2021)

Härtefall 1

Umsatzausfall von mehr als 40% während 12 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten
Zum Härtefall 1

Härtefall 2

Behördliche Anordnung zur Betriebsschliessung von mind. 40 Tagen seit dem 1. November 2020
Zum Härtefall 2

Härtefall 3

Umsatzausfall im Jahr 2020 von mehr als 40% UND
Behördliche Anordnung zur Betriebsschliessung mind. 40 Tage seit dem 1. November 2020
Zum Härtefall 3

Härtefallhilfe-Gesuch – Welche Unterlagen müssen eingereicht werden? (Stand 21. Januar 2021)

Es müssen acht Dokumente eingereicht werden. Die beiden letzten werden erst in den nächsten Tagen vom Kanton online gestellt.
Starten Sie schon heute mit den Vorbereitungen:

  1. Vollständige Geschäftsabschlüsse (Bilanz und Erfolgsrechnung) 2018 und 2019. Wenn ein Unternehmen als Geschäftsperiode nicht das Kalenderjahr hat, müssen die Zahlen auf ganze Kalenderjahre umgerechnet werden. Unternehmen, die erst nach dem 1.1.2018 (aber vor dem 1.3.2020) gegründet worden sind, reichen einfach die vorhandenen Betriebsmonate ein.
  2. Mwst-Abrechnungen aller vier Quartale des Jahres 2020
  3. Auszug aus dem Handelsregister – online unter www.zefix.ch
  4. Auszug aus dem Betreibungsregister – online unter www.eamt.ch
  5. Kontoauszug Kontokorrent- oder Geschäftskonto per 31.12.2020
  6. Betriebsbewilligung des Regierungsstatthalteramtes für den Gastronomiebetrieb
  7. *Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  8. *Vollständig ausgefüllte Selbstdeklaration

* Gemäss den aktuellen Informationen sollten die Formulare zu Punt 7. & 8. bis spätestens am nächsten Montag, 25.1.2021 verfügbar sein.