Kurzarbeit – Sehr wichtiger Gerichtsentscheid betreffend Ferien- und Feiertagsentschädigung

Erfreuliche Nachrichten im Bereich Kurzarbeit! Das Luzerner Kantonsgericht beurteilt die aktuelle Ferien- und Feiertagspraxis der Arbeitslosenkassen als rechtswidrig. Es hat in einem richtungsweisenden Entscheid festgehalten, dass die Ferien- und Feiertagsentschädigung bei der monatlichen Kurzarbeitsabrechnung auch bei Mitarbeitern im Monatslohn in der AHV-pflichtigen Lohnsumme berücksichtigt werden muss. Entgegen der klaren gesetzlichen Grundlage in Art. 34 AVIG, hat das SECO ein solches Vorgehen bisher unter fadenscheiniger Begründung mit dem Hinweis auf das derzeit geltende summarische Abrechnungsverfahren fälschlicherweise abgelehnt.

Obwohl der Entscheid des Kantonsgerichts Luzern (Link zum Entscheid) noch nicht rechtskräftig ist, gilt es nun grundsätzlich umgehend folgendes Vorgehen zu beachten:

1. Geltendmachung bei zukünftigen Abrechnungen
Ab sofort gilt es im Rahmen der monatlichen Kurzarbeitsabrechnung die Ferien- und Feiertagsentschädigung auch bei Mitarbeitern im Monatslohn konsequent geltend zu machen.

2. Nachforderung bei vergangenen Abrechnungen
Die nicht ausbezahlte Kurzarbeitsentschädigung betreffend die Ferien- und Feiertage für die vergangenen Monate ist nachzufordern. Mitunter infolge der dreimonatigen Verwirkungsfrist in Art. 47 Abs. 1 AVIG gibt es unterschiedliche Konstellationen und es ist in der Regel mehr als ein Gesuch einzureichen (bspw. eines für die Zeit ab Dezember 2020 und eines für die Zeit November 2020 und früher)

Hierzu hat die GastroSuisse bereits sehr hilfreiche Antragsformulare bereitgestellt:

– Sehr wichtiger Gerichtsentscheid betreffend die Ferien- und Feiertagsentschädigung (NEU SEHR WICHTIG 15.03.2021)
– Mustervorlage Wiedererwägungsgesuch Arbeitslosenkasse Konstellation A (12.03.2021)
– Mustervorlage Wiedererwägungsgesuch Arbeitslosenkasse Konstellation B (12.03.2021)
– Mustervorlage Wiedererwägungsgesuch Arbeitslosenkasse Konstellation C (12.03.2021)
– Mustervorlage Aufstellung Nachforderung Ferien- und Feiertagsentschädigung (Vorlage Excel) (16.03.2021)

Mit herzlichem Dank an die GastroSociale (Quelle)

Bitte beachten Sie, dass Sie für andere Betriebsarten allfällige Ferien und Feiertage Anpassungen berücksichtigen!