Private Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs (ab Steuerjahr 2022))

Geschäftsfahrzeuge geben immer wieder Anlass zu Diskussionen. Wir fassen hier die wichtigsten Punkte zusammen. Die genauen Ausführungen der Steuerverwaltung Kanton Bern entnehmen Sie bitte diesem TaxInfo des Kt. Bern.

  1. Grundsatz
    Die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs stelle eine geldwerte Leistung dar, die als Einkommen steuerbar ist.
    Zur privaten Nutzung zählen die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte und die weiteren privaten Fahrten in der Freizeit.
    Weitere Ausführungen im TaxInfo!
  2. Angestellte Personen ohne Beteiligung an der Arbeitgebergesellschaft
    Die monatliche Pauschale von 0.9% des Kaufpreises (inklusive Sonderausstattung, ohne Anteil Mehrwertsteuer) gilt auch bei Elektro- und Hybridfahrzeugen.
    Bei Leasingverträgen gilt mindestens der im Leasingvertrag vereinbarte Barkaufpreis (exkl. MWST) als Bemessungsgrundlage.
    Bei zwei oder mehr Geschäftsfahrzeugen ist für die Ermittlung des Privatanteils das Fahrzeug mit dem höchsten Kaufpreis festzulegen.
    Weiter Ausführungen im TaxInfo!
  3. Angestellte Personen mit Beteiligung an der Arbeitgebergesellschaft
    Die Praxis gemäss Ziffer 2 gilt auch für diese Personengruppe sowie deren nahestehenden Personen.
    Besitzt der Beteiligungsinhaber einen privaten Zweitwagen, muss für das Geschäftsfahrzeug trotzdem ein Privatanteil von in der Regel 10.8% pro Jahr ausgeschieden werden.
    Werden mehrere Fahrzeuge pro Person in der Geschäftsbuchhaltung geführt, ist die für das erste Fahrzeug auszuscheiden, für jedes weitere FAhrzeug beträgt der Privatanteil 100% der in der Buchhaltung verbuchten Aufwendungen.
  4. Selbständig Erwerbstätigkeit

Bei Fragen rund um Ihr Geschäftsfahrzeug stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.