Rapport über die wirtschaftlich bedingten Ausfallstunden
Achtung
Ab der Abrechnungsperiode Juli 2021 müssen alle Betriebe bei der Geltendmachung von Kurzarbeitsentschädigung das für das summarische Verfahren adaptierte Formular «Rapport wirtschaftlich bedingter Ausfallstunden» (Formular 716.307.1) einreichen. Mit ihrer Unterschrift bestätigen darauf die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmenden jeweils Ende Monat die für sie geltend gemachten Arbeitsausfälle und bestätigen, dass sie weiterhin mit der Kurzarbeit einverstanden sind. Das Formular stellt neben den bereits bisher erforderlichen betrieblichen Unterlagen eine Pflichtbeilage zum Formular «Antrag und Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung» dar und ist auch der zuständigen Arbeitslosenkasse einzureichen.
Um die Berechnung zu vereinfachen, bieten wir unseren Kunden ein einfaches Berechnungstool an.
Sie können diese per Email an p.reuter@treuhand-zwahlen.ch anfordern.