Entschädigung für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung
Wichtiger Grundsatz: Wer keinen Lohnausfall hat, hat auch keinen Anspruch auf die Entschädigung. Dass heisst, Sie erhalten nur auf dem nicht bezahlten Lohn eine Entschädigung von 80% Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sowie deren mitarbeitende Ehegatten resp. eingetragene Partner haben Anspruch auf die Entschädigung, wenn sie • ihren Betrieb aufgrund kantonaler […]