Härtefallhilfe für Unternehmen (Stand 18. Januar 2020)
Was ist Härtefallhilfe für Unternehmen?
Unternehmen, die seit dem 1. November 2020 während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen wurden oder die im Zeitraum von Januar 2020 bis Juni 2021 während 12 aufeinanderfolgende Kalendermonaten einen Umsatzrückgang von mehr als 40% erleiden, werden vom Bund und Kanton finanziell unterstützt.
Wie gehen Unternehmen vor, um finanzielle Unterstützung zu erhalten?
Unternehmen reichen beim Kanton ein Gesuch um eine Sofortunterstützung (à-fonds-perdu Beitrag) oder eine Bürgschaft ein. Ein Unternehmen kann nicht beides beantragen.
Link zum Merkblatt Härtefallhilfe Kanton Bern: