Tiefere Schwelle für Härtefallhilfe an Betriebe mit Spartenrechnung – 25% ab 4. Februar 2021
Der Regierungsrat des Kantons Bern senkt den notwendigen Prozentsatz des Umsatzes, den die von der Pandemie betroffenen Sparten innerhalb eines Unternehmen am Gesamtumsatz erwirtschaften, von 50 auf 25 Prozent.
Dies ist eine Änderung in der Verordnung und tritt am 4.2.2021 in Kraft.
Unternehmen mit mehreren Betrieben können ein Härtefallgesuch für einen Teil ihres Unternehmens («Sparte») einreichen können. Dies setzt aktuell voraus, dass die betroffene Sparte mehr als 50 Prozent zum Umsatz des Unternehmens beiträgt. Nun senkt der Regierungsrat den Prozentsatz von 50 auf 25 Prozent. Dank dieser Reduktion können neu auch Unternehmen unterstützt werden, die bisher die notwendigen Kriterien nicht erfüllt haben. Diese Verordnungsanpassung trägt dazu bei, das Überleben dieser Betriebe und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu sichern.