Update Gerichtsentscheid Kt. Luzern Ferienentschädigung Kurzarbeit
Das Kantonsgericht Luzern befand, dass die vom SECO angewiesene Berechnung einer Rechtsgrundlage entbehre, hiess deshalb die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gut und wies die Angelegenheit zur Neuberechnung der Kurzarbeitsentschädigung an die Arbeitslosenkasse zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und soll offenbar ans Bundesgericht weitergezogen werden.
So lange die Frage nicht rechtskräftig entschieden ist, bleibt die Rechtslage vorerst offen, und es kann heute nicht gesagt werden, welche konkreten Nachzahlungen an Kurzarbeitsentschädigung anfallen und in welcher Höhe.
Für betroffene Unternehmen, die ab März 2020 Kurzarbeitsentschädigung für Monatslöhner beantragt haben, empfehlen wir als Sofortmassnahme, von der zuständigen Arbeitslosenkasse eine anfechtbare Verfügung zu verlangen. Unternehmen, die bereits eine Verfügung ohne Berücksichtigung der Ferien- und Feiertagsentschädigung erhalten haben, empfehlen wir, ein Gesuch um Wiedererwägung einzureichen. Dazu stellt die Treuhand|Suisse ein Musterschreiben zur Verfügung. Der Brief muss der Situation Erlass einer Verfügung oder Gesuch um Wiedererwägung angepasst werden, d.h. die nicht zutreffenden Passagen müssen gestrichen werden.
ACHTUNG: Sollte die Arbeitslosenkasse wider Erwarten das Verfahren nicht sistieren, sondern eine Verfügung erlassen, muss diese zwingend fristgerecht angefochten werden, damit sie nicht in Rechtskraft erwächst!
Download Musterschreiben