Härtefallhilfe für Berner Unternehmen – Was trifft für mich zu?
Wichtigste Anspruchsvoraussetzungen:
- Hauptsitz im Kanton Bern
- Unternehmensgründung vor dem 1. März 2020
- Handelsregistereintrag
- Mindestumsatz von CHF 100 000
- Lohnkosten fallen überwiegend in der Schweiz an
- Erforderliche Belege und Nachweise liegen vor (siehe Post vom 21.01.2021)
Härtefall 1
Umsatzausfall von mehr als 40% während 12 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten
Zum Härtefall 1
Härtefall 2
Behördliche Anordnung zur Betriebsschliessung von mind. 40 Tagen seit dem 1. November 2020
Zum Härtefall 2
Härtefall 3
Umsatzausfall im Jahr 2020 von mehr als 40% UND
Behördliche Anordnung zur Betriebsschliessung mind. 40 Tage seit dem 1. November 2020
Zum Härtefall 3