Kurzarbeit Änderungen ab 1. Juli 2021
Der Bundesrat hat am 23. Juni 2021 das vereinfachte Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung bis am 30. September 2021 verlängert. Ab dem 1. Juli 2021 gilt wieder eine Karenzfrist von einem Tag.
Zur Beschleunigung der Auszahlung wird benötigt
- Bei den Formularen 2c, 2d und 2e muss ebenfalls das Zusatzformular «Einstufung Lohnkategorie» ausgefüllt werden. Das Formular ist als separates Arbeitsblatt integriert (Formulare).
- VOLLSTÄNDIG ausgefülltes Personalblatt
- Ab Abrechnungsperiode Juli 2021: Formular «Rapport über die wirtschaftlich bedingten Ausfallstunden» (muss von den Mitarbeitenden unterschrieben sein)
- Ab Abrechnungsperiode Juni 2021: Wenn ein Arbeitsausfall von über 50% angegeben wird, muss dieser gegenüber der Arbeitslosenkasse begründet werden.